HDI Gerling Firmen und Privat Versicherung AG
Ganghofer Straße 39, 80339 München
Räumlicher Geltungsbereich Steuerberater (AVB WSR 558)
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen
Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
Versichert sind Haftungsansprüche,
(1) die vor Gericht dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechtes dieser Länder.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts, soweit sie bei der das Abgaberecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag deutsches Recht zugrunde liegt.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden.
Räumlicher Geltungsbereich Rechtsanwälte (AVB WSR 558)
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland
Versichert sind Haftungsansprüche aus Tätigkeiten
(1) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht;
(2) des Rechtsanwalts vor europäischen Gerichten.
3. Weltweit in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme für Haftpflichtansprüche aus der Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers vor außereuropäischen Gerichten.
4. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten über im Ausland eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros.
Räumlicher Geltungsbereich Wirtschaftsprüfer(AVB WSR 558)
1. Deutschland
2. Europäisches Ausland, Türkei und die Staaten auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion einschließlich Litauen, Lettland und Estland.
Versichert sind Haftungsansprüche,
(1) die vor Gericht dieser Länder geltend gemacht werden sowie
(2) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechtes dieser Länder.
3. Für die zuvor nicht genannten Länder
(1) aus betriebswirtschaftlicher Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt,
(2) aus der geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen, die das Abgabenrecht von Staaten betrifft, die zuvor nicht genannt sind, wenn dem Auftrag nur deutsches Recht zugrunde liegt.
In beiden Fällen beschränkt sich die Versicherungsleitung auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme
4. Weltweit für Haftpflichtansprüche
aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden und zwar maximal in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.
